SATZUNG

Satzung CTOUR – Touristik.Forum

1. Name

Die am 24. November 1990 gegründete Vereinigung „Club der Tourismus-Journalisten Berlin (CTOUR)“ firmiert ab dem 1. Februar 2022 unter dem Namen „CTOUR – Touristik.Forum“.
Der Club hat seinen Sitz in Berlin. Er trägt überregionalen Charakter.

2. Ziele des Clubs

Zweck des Clubs ist die Förderung touristischer Themen in Medien. Zu diesem Zweck organisiert der Club für seine Mitglieder diverse Foren zu relevanten touristischen Themen.

Diese Angebote finden in Form von Informations- und Diskussionsabenden sowie Hintergrundgesprächen statt.
Darüber hinaus bietet CTOUR seinen Mitgliedern Foren für kollegialen
Erfahrungsaustausch, berufliche Synergien und soziale Kontakte.
Dazu werden vom Präsidum Stammtische, Kamin- und Salongespräche, Informations- und Pressereisen sowie Medientreffs organisiert.

Unter dem Dach von CTOUR versammeln sich folgende Mitglieder:

  • Aktive Tourismusjournalisten
  • Förderer und Partner (insbesondere Mitarbeiter von Tourismus-Marketing und PR-Agenturen sowie DMO Destination Management Organisation (Tourismusverbände, Tourismusbehörden,
    Kongress- und Besucherbüros), sowie Personen, die mit dem Tourismus berufsbedingt verbunden sind
  • Freunde (nicht mehr aktive Tourismusjournalisten)

Die Website www.ctour.de ist das Referenzmedium des Clubs. Alle Mitglieder sind verpflichtet, mit ihren Publikationen zur Attraktivität der Website beizutragen.

Das CTOUR – Touristik.Forum verfolgt keine wirtschaftlichen oder parteipolitischen Interessen.

3. Mitgliedschaft

a) Mitglied des Clubs CTOUR kann jede natürliche Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und als Journalist, Schriftsteller, Fotoreporter, Blogger oder Mitarbeiter von Tourismus Marketing
und PR-Agenturen tätig ist und sich aktiv und professionell mit dem Fachgebiet Touristik beschäftigt, sowie dem Punkt 2, Abs. 3 verpflichtet ist.

b) Der Antrag auf Mitgliedschaft ist beim CTOUR-Präsidium schriftlich einzureichen, das per Mehrheitsbeschluss über Neuaufnahmen entscheidet. Neue Mitglieder entrichten neben dem
festgelegten Jahresbeitrag eine Aufnahmegebühr von 25 Euro.

c) Folgende Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft als aktiver Tourismusjournalist oder Förderer und Partner müssen erfüllt sein:

  • feste Mitarbeit für elektronische oder Print-Medien, Verlage, Reiseveranstalter, Tourismusagenturen- oder verbände, DMOs/Fremdenverkehrsämter, Beherbergungsbetriebe
    (Hoteliers), Verkehrsträger oder Hochschulen mit touristischen Studiengängen.
    oder

    bei freier Mitarbeit Vorlage des aktuellen Presseausweises bzw. Bestätigung der Mitarbeit durch die Redaktion.
  • Autorennachweis von mindestens drei aktuellen Publikationen im Bereich des Tourismus entsprechend Punkt 3a
  • Beachtung des Pressekodex des Deutschen Presserates
  • Anerkennung der CTOUR-Satzung

d) Auf begründeten Wunsch eines Mitglieds kann dessen Mitgliedschaft für maximal ein Jahr ruhen.
Für diese Zeit wird sein Name in der Mitgliederliste nicht geführt und er hat nur 50 % des Mitgliedsbeitrages zu entrichten. Nach Ablauf dieser Frist erlischt die Mitgliedschaft automatisch, wenn nicht bis dahin dem Präsidium gegenüber der Wille zur Fortsetzung der Mitgliedschaft bekundet und der fällige Mitgliedsbeitrag entrichtet wurde.

e) Alle Mitglieder treten für einen unabhängigen, fachkundigen und unvoreingenommenen Reisejournalismus ein. Beiträge, die mit maßgeblicher Unterstützung der Tourismusindustrie entstehen, werden entsprechend gekennzeichnet.

f) Mitglieder können von der Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden, wenn

  • sie mit ihrem Verhalten vorsätzlich oder grob fahrlässig das Ansehen des Clubs beschädigen,
  • sie durch falsche Angaben die Mitgliedschaft erschlichen haben,
  • sie den Pressekodex missachten,
  • sie ihrer Beitragspflicht bis zum 31. März des laufenden Jahres nicht nachgekommen sind und trotz Mahnung durch den/die Schatzmeister/in nicht zahlen,
  • sie ihre aktive journalistische oder touristische Arbeit beendet haben und am Clubleben nicht mehr teilnehmen.

Der Ausschluss wird dem Mitglied schriftlich mitgeteilt. Über einen evtl. Einspruch entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit. Bis zu diesem Zeitpunkt ruht die Mitgliedschaft.

4. Rechte und Pflichten

a) Jedes Mitglied hat das Recht zur Mitwirkung bei allen Vorhaben des Clubs, bei der Wahl des Präsidiums bzw. seiner Abberufung. Es kann Einsprüche gegen Neuaufnahmen von Mitgliedern oder
Ehrenmitgliedern geltend machen und Ausschlüsse fordern.
Eine Abstimmung darüber erfolgt in der Mitgliederversammlung.

b) Jeder hat das Recht, andere Mitglieder für eine Auszeichnung gemäß Punkt 10 der Satzung mündlich oder schriftlich vorzuschlagen.

c) Alle Mitglieder haben das Recht zum kostenlosen Bezug wichtiger Clubinformationen durch das Präsidium.

d) Jedes aktive Mitglied trägt durch jährlich mindestens eine Publikation auf der Website www.ctour.de zur öffentlichen Präsentation des Clubs bei und kann mit Veranstaltungs-Ideen an der Ausgestaltung des Clublebens teilnehmen.

e) Jedes CTOUR-Mitglied hat die Pflicht zur Zahlung eines Mitgliedsbeitrages, dessen Höhe und Zahlungsweise durch die Mitgliederversammlung festgelegt wird. Der Mitgliedsbeitrag ist innerhalb der ersten drei Monate eines Jahres zu entrichten.

f) Die Mitgliedschaft endet mit Austritt, Ausschluss oder Tod.

5. Gremien

  • die Mitgliederversammlung
  • das Präsidium
  • die Kassenprüfer

6. Die Mitgliederversammlung

a) Die Mitgliederversammlung ist das höchste Gremium des Clubs. Sie wird vom Präsidium in der Regel einmal im Jahr mit einer Frist von drei Wochen unter Bekanntgabe der Tagesordnung und Beschlussvorlagen per E-Mail einberufen. Die Frist ist gewahrt, wenn die Einladung drei Wochen vor dem Termin an die letzte dem Verein bekannte Anschrift gesandt worden ist.

Wichtigste Punkte sind:

  • Berichte des Präsidiums und der Kassenprüfer
  • Aussprache
  • Festlegung der Mitgliedsbeiträge

b) In der Mitgliederversammlung hat jedes anwesende Mitglied eine Stimme. Wer an der Teilnahme verhindert ist, kann seine Stimme schriftlich einem anderen Mitglied übertragen, jedoch kann niemand
das Stimmrecht von mehr als einem Mitglied übernehmen.

c) Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig. Eine Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen ist erforderlich bei Änderung der Satzung, der Abwahl des Präsidiums oder
eines seiner Mitglieder. Sofern keine qualifizierte Mehrheit nach Gesetz oder Satzung verlangt wird, entscheidet die Mehrheit der Stimmen (mehr Ja- als Neinstimmen).

d) Das Präsidium hat eine weitere Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn das Interesse des Clubs es erfordert oder ein Drittel der Mitglieder schriftlich die Einberufung aus dringenden Gründen
verlangt.

e) Die Mitgliederversammlung wird von einem von der Mitgliederversammlung gewählten Versammlungsleiter geleitet.

f) Jedem Mitglied steht das Recht zu, Anträge einzubringen. Diese Anträge sind 14 Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich und begründet beim Präsidium einzureichen.

g) Über jede Mitgliederversammlung ist ein Beschlussprotokoll zu führen und vereinsintern zu veröffentlichen.

7. Das Präsidium

Das Präsidium besteht aus sieben Mitgliedern und wird für drei Jahre aus dem Kreis der Mitglieder gewählt. Jedes Mitglied ist bevollmächtigt nach Abstimmung für das gesamte Präsidium zu sprechen.
Es gilt der Gesamtvertretungsanspruch. Die gewählten Mitglieder bestimmen aus ihren Reihen eine(n) Sprecher(in) und eine(n) Schatzmeister(in).

Die Aufgaben der Präsidiumsmitglieder werden nach jeder Wahl neu definiert.

Scheidet ein Präsidiumsmitglied vor Ende der Wahlperiode aus, erfolgt auf der nächstfolgenden Mitgliederversammlung für die verbleibende Dauer der Wahlperiode eine Nachwahl. Die Nachwahl führt nicht zwangsläufig zur Neuordnung der Aufgaben des Präsidiums.

Über die Präsidiumsberatungen wird ein Protokoll geführt. Beschlussprotokolle werden vereinsintern veröffentlicht.

8. Die Kassenprüfer

Die Mitgliederversammlung wählt aus dem Kreis der Mitglieder zwei Kassenprüfer für die Dauer von drei Jahren, die einmal jährlich die Finanzen des Clubs prüfen und ihre Ergebnisse während der
turnusgemäßen Mitgliederversammlung vortragen (s. 6 a). Kassenprüfer dürfen nicht Mitglieder des Präsidiums sein.

9. Ehrung verdienstvoller Mitglieder

Mitglieder, die sich über einen längeren Zeitraum oder durch außergewöhnliche Aktionen besondere Verdienste zur Entwicklung des Clubs erwerben, können in geeigneter Form durch das Präsidium
ausgezeichnet werden. Vorschlagsberechtigt ist jedes Clubmitglied.

10. Ehrenmitgliedschaft

Als Ehrenmitglieder können Journalisten und andere Persönlichkeiten aufgenommen werden, die sich überdurchschnittlich um die Interessen des Clubs verdient gemacht haben. Alle Mitglieder sind vorschlagsberechtigt. Nach Prüfung durch das Präsidium erfolgt die Entscheidung durch die Mitgliederversammlung.

11. Auflösung

Der Club kann nur durch Beschluss einer eigens zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Viertel der vertretenen Mitglieder aufgelöst werden. Die Mitgliederversammlung ernennt zur Abwicklung der Geschäfte drei Liquidatoren.

Die vorliegende Satzung tritt nach Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung in Kraft.

Die Satzung tritt am 1. Februar 2022 in Kraft.