CTOUR-AKTUELL ZUR CORONA-LAGE

Auswärtiges Amt verlängert Reisewarnung

Die weltweite Reisewarnung gilt nunmehr bis mindestens Mitte Juni. Das Bundeskabinett folgte heute dem Vorschlag des Auswärtigen Amtes. Ob in den Sommerferien Auslandsurlaub möglich sein wird, ist offen.

Die Bundesregierung hat die weltweite Reisewarnung infolge der Coronavirus-Pandemie verlängert. Sie gilt nun „bis auf weiteres“, mindestens aber bis 14. Juni. Vor diesem Datum solle die Lage noch einmal neu bewertet werden, dazu wolle man sich vor allem mit den EU-Nachbarn eng abstimmen. Mit der Entscheidung folgte das Kabinett einer Empfehlung des Auswärtigen Amtes.

Die Reisewarnung werde damit begründet, dass in den nächsten Wochen keine normalen Reisen ins Ausland möglich seien, hieß es. Laut dem Auswärtigen Amt sei weiterhin mit drastischen Einschränkungen im internationalen Luftverkehr und weltweiten Einreisesperren oder Quarantäneregelungen zu rechnen. Mit der Reisewarnung wolle man zudem die weitere Ausbreitung des Virus minimieren und vermeiden, dass deutsche Reisende erneut massenhaft im Ausland stranden.

Urlaubsreisen über Pfingsten stornierbar

Wer über Pfingsten eine Auslandsreise gebucht hat, kann diese jetzt stornieren und sich auf die Reisewarnung berufen. Der Tourismusbeauftragte der Bundesregierung, Thomas Bareiß, zeigte sich mit Blick auf den Sommer wenig zuversichtlich: „Fernreisen werden sicherlich auf eine gewisse absehbare Zeit nicht stattfinden“, sagte er. In Berlin hoffe man, dass, wenn die Gesundheit es zulasse, die Reisebeschränkungen Schritt für Schritt wieder zurückgenommen werden könnten und wenigstens innerhalb Europas schnell wieder gereist werden könne. „Aber das Ganze geht wirklich nur langsam voran“, sagte Bareiß.

„Ich glaube, dass dieses Jahr wirklich Heimaturlaub angesagt ist.“

Reisewarnung seit 17. März in Kraft

Bundesaußenminister Heiko Maas hatte die offizielle Warnung vor touristischen Reisen in alle Welt am 17. März ausgesprochen – zunächst bis zum 3. Mai.

Die Grenzen zu den Nachbarstaaten dürfen abgesehen vom Warenverkehr nur noch von Berufspendlern oder Menschen mit einem anderen dringenden Grund passiert werden. Touristische Auslandsreisen sind untersagt. Die Reisewarnung können Verbraucher als Argument benutzen, um bei ihrer kurzfristigen Stornierung von Pauschalreisen eine volle Kostenerstattung zu verlangen.
Maas hatte mehrfach deutlich gemacht, dass sich bisher keine Änderung der Situation abzeichnet:

„Eine normale Urlaubssaison mit vollen Strandbars und vollen Berghütten wird es diesen Sommer nicht geben können.“

Auch im Inland sind derzeit noch keine Urlaubsreisen möglich, viele Hotels sind geschlossen.

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Weitere Informationen auf den Seiten des Auswärtigen Amtes